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   VG Berlin, 22.09.2022 - 2 K 35.19   

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https://dejure.org/2022,29117
VG Berlin, 22.09.2022 - 2 K 35.19 (https://dejure.org/2022,29117)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.09.2022 - 2 K 35.19 (https://dejure.org/2022,29117)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. September 2022 - 2 K 35.19 (https://dejure.org/2022,29117)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 25.19

    Über Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung muss neu verhandelt werden

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2022 - 2 K 35.19
    Ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit einer Information besteht im Anschluss hieran auch dann, wenn eine Behörde zur ordnungsgemäßen Erfüllung öffentlicher Aufgaben von hohem Gewicht auf die Erhebung und Übermittlung von Informationen, die anders nicht zu erlangen wären, durch mit spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten ausgestattete Dritte angewiesen ist und auf Seiten dieser Dritten ein besonderes Vertraulichkeitsinteresse anzuerkennen ist (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2020 - BVerwG 10 C 25/19 -, juris Rn. 28).

    Die Berufung wird zugelassen, weil die Frage grundsätzliche Bedeutung hat, unter welchen Voraussetzungen bei § 3 Nr. 7 IFG ein "besonderes Vertraulichkeitsinteresse" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 2020 - BVerwG 10 C 25/19 -, juris Rn. 28) anzuerkennen ist.

  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 1.21

    Informationszugang zu Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats beim

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2022 - 2 K 35.19
    Jedenfalls ist der Schutz der Beratung, dem nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung als solcher unterfällt (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2022 - BVerwG 10 C 1/21 -, juris Rn. 27 m.w.N.), hinsichtlich der Schätzvorschläge auch nicht berührt.

    Für sämtliche Tatbestandsvarianten des § 3 Nr. 4 IFG bedarf es einer Rechtsvorschrift mit Außenwirkung (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2022 - BVerwG 10 C 1/21 -, juris Rn. 20 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 12 B 17.15

    Einstufung eines Dokuments als Verschlusssache zur Korruptionsprävention

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2022 - 2 K 35.19
    Aus dem Anlass der Einstufung lässt sich nicht auf einen erheblichen Fehler schließen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - OVG 12 B 17.15 -, juris Rn. 30).

    Eher fernliegende Befürchtungen scheiden aus (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - OVG 12 B 17.15 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 20.17

    Zugang zu Unterlagen über Uwe Mundlos

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2022 - 2 K 35.19
    Dies hat - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - die um Informationszugang ersuchte Behörde darzulegen und unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - BVerwG 7 C 20/17 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 1.18

    Antragsunterlagen; Erstveröffentlichungsrecht; Gutachten; Immissionsschutzrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2022 - 2 K 35.19
    Dabei hängt der Umfang dieses Schutzes nicht vom Grad der schöpferischen Freiheit seines Urhebers ab (BVerwG, Urteil vom 26. September 2019 - BVerwG 7 C 1.18 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 28.10.2021 - 10 C 3.20

    Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2022 - 2 K 35.19
    Die Aufzeichnung der Schätzvorschläge der anderen Teilnehmer diente sowohl bei subjektiver als auch objektiver Betrachtung amtlichen Zwecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2021 - BVerwG 10 C 3/20 -, juris Rn. 15-19).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 19.15

    Abschluss des Verfahrens; Aufklärungsrüge; Funktionsfähigkeit und

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2022 - 2 K 35.19
    Dieses liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. März 2017 - BVerwG 7 C 19.15 -, juris Rn. 25 m.w.N.) vor, wenn bei ihrer Offenbarung dem Informanten Nachteile drohen und deshalb (zukünftig) die ordnungsgemäße Erfüllung der behördlichen Aufgabe, welche auf die vertrauliche Übermittlung von Informationen angewiesen ist, gefährdet ist.
  • BGH, 25.11.1958 - I ZR 15/58

    Einheitsfahrschein

    Auszug aus VG Berlin, 22.09.2022 - 2 K 35.19
    Auch ein bloßes Zahlenwerk kann dem Erfordernis der sprachlichen Mitteilung genügen (BGH, Urteil vom 25. November 1958 - I ZR 15/58 -, GRUR 1959, S. 251).
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